Erlangung des Welterbestatus

Um in die Welterbeliste aufgenommen zu werden, müssen Gebiete sich in dreierlei Hinsicht qualifizieren − sie müssen eines der UNESCO-Auswahlkriterien erfüllen, ein eigenständiges, abgeschlossenes Gebiet darstellen und unter Schutz stehen. Ein Gebiet muss alle drei Qualifikationsmerkmale erfüllen, damit ihm ein „außergewöhnlicher universeller Wert“ attestiert wird und sich damit das letzte Glied auf dem Weg zum Welterbe einfügt. Das Wattenmeer hat bei allen Anforderungen gepunktet.

 

Außergewöhnlicher universeller Wert

Unter dem Merkmal „außergewöhnlicher universeller Wert“ wird beschrieben, weshalb ein ausgewiesenes Gebiet zu den bemerkenswertesten der Welt zählt. Ein außergewöhnlicher universeller Wert liegt vor, wenn ein Objekt kulturell oder von den natürlichen Gegebenheiten her eine so außerordentliche Bedeutung hat, dass diese über die nationalen Grenzen hinweg relevant ist und für heutige und künftige Generationen sowie für die Menschheit insgesamt einen allgemeingültigen Wert hat. Deshalb ist der dauerhafte Schutz dieses Naturerbes für die gesamte Völkergemeinschaft von größter Bedeutung.

Der außergewöhnliche universelle Wert des Weltnaturerbes Wattenmeer besteht darin, dass es das weltweit größte zusammenhängende Gezeitengebiet ist, in dem die natürlichen Prozesse weitestgehend ungestört ablaufen. Es umfasst eine Vielzahl von Übergangsbereichen zwischen Land und Meer sowie Süßwasser und ist reich an Arten, die speziell an die anspruchsvollen Umweltbedingungen angepasst sind. Es ist eines der wichtigsten Gebiete für Zugvögel und ist mit anderen für sie essenziellen Gebieten in der nördlichen und südlichen Hemisphäre verbunden.

 

Erfüllte UNESCO-Kriterien

Außerdem muss ein Gebiet mindestens eines der zehn Auswahlkriterien der UNESCO (DR Abs. 77 i-x) erfüllen. Das Wattenmeer erfüllt drei dieser Kriterien.

Geologische Prozesse (Kriterium viii)

Nirgendwo sonst auf der Welt gibt es einen so ausgedehnten, vielfältigen und dynamischen Küstenstreifen, der beständig durch Wind und Gezeiten geformt wird. Diese natürlichen Prozesse entfalten sich seit Jahrtausenden unentwegt im gesamten Wattenmeer und haben so die uns heute bekannten Inseln, Sandbänke, Priele, Schlickflächen, Rinnen, Salzwiesen und Dünen hervorgebracht.

Ökologische und biologische Prozesse (Kriterium ix)

Die Natur liefert uns bei Pflanzen und Tieren und deren küstennahem Umfeld einen unschätzbaren Nachweis über vergangene und derzeit laufende Anpassungsprozesse an den Klimawandel. Dank der Biomasseproduktivität, die so hoch wie fast nirgendwo sonst auf der Welt ist, verfügen Fische, Schalentiere und Vögel über ein reichhaltiges Nahrungsangebot.

Biologische Vielfalt (Kriterium x)

Obgleich das Weltnaturerbe Wattenmeer sich einen friedvollen Anschein gibt, gehört es zu den größten Wildnissen Europas und ist einer der Orte mit der größten Artenvielfalt weltweit. Mehr als 10.000 Pflanzen- und Tierarten leben im und vom Wattenmeer. Darüber hinaus spielt es weit über seine Grenzen hinaus eine nicht zu ersetzende Rolle, da die Fülle an lokal vorkommenden Arten von größter Bedeutung für die bis zu 12 Millionen Zugvögel ist, die auf ihrem Weg in die Überwinterungs- bzw. Sommergebiete hier Rast machen.

 

Unversehrtheit und Schutz

Zu guter Letzt werden auch der Schutz, das Management, die Echtheit und Unversehrtheit der Güter vom Welterbekomitee mit berücksichtigt.

Unversehrtheit

Das Weltnaturerbe Wattenmeer deckt alle Facetten ab (Arten, Lebensräume, Prozesse), die ein natürliches und dynamisches Wattenmeer ausmachen. Das Gebiet ist groß genug, um sicherzustellen, dass diese einzigartigen Eigenschaften eines der weltweit bedeutendsten Ökosysteme seiner Art umfasst sind und erhalten werden.

Schutz und Management

Schutz und Management des Welterbes sind auf wirksame Weise sichergestellt. Der oberste Schutzstatus des Wattenmeers ist das Ergebnis aus vier Jahrzehnten Naturschutzbemühungen durch Dänemark, Deutschland und die Niederlande, die das Wattenmeer jeweils als Nationalpark oder Naturschutzgebiet ausgewiesen haben. Die drei Länder kooperieren im Rahmen der Trilateralen Wattenmeerzusammenarbeit und gewährleisten das integrierte Management des Gebiets. Dies bedeutet, dass umfassende, abgestimmte Schutzmaßnahmen in jedem Staat umgesetzt werden. Damit werden diese Länder ihrer gemeinsamen Verantwortung gegenüber der Weltgemeinschaft sowie gegenwärtigen und künftigen Generationen gerecht.