Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit

Seit 1978 arbeiten Dänemark, Deutschland und die Niederlande zusammen, um das Wattenmeer als ökologische Einheit zu schützen. Das Leitprinzip der Trilateralen Wattenmeerzusammenarbeit zum Schutz des Wattenmeeres, kurz Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit (TWSC), lautet

„so weit wie möglich ein natürliches und sich selbst erhaltendes Ökosystem zu erreichen, in dem natürliche Prozesse ungestört ablaufen können“.

Die Zusammenarbeit beruht auf der Gemeinsamen Erklärung zum Schutz des Wattenmeeres, die 1982 unterzeichnet und zuletzt im Jahr 2010 aktualisiert wurde. Es handelt sich dabei um eine Absichtserklärung, die Ziele und Bereiche der Zusammenarbeit darlegt sowie institutionelle und finanzielle Vereinbarungen festlegt. Seit 40 Jahren fördert die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit die Kooperation und den Austausch zwischen Partnern aus Politik, Naturschutz, Wissenschaft, Verwaltung und Interessengruppen vor Ort. Zusammen verfügen sie über enormes Fachwissen und einen immensen Erfahrungsschatz.

Diese grenzüberschreitende, Ökosystem-basierte Kooperation war eine Grundvoraussetzung für die Ernennung des Wattenmeers zur Welterbestätte.

Die Trilaterale Wattenmeerzusammenarbeit

  • schützt und erhält das Wattenmeer als ökologische Einheit mithilfe gemeinsamer Strategien und gemeinsamem Management;
  • überwacht und bewertet die Qualität des Ökosystems Wattenmeer als Grundlage für einen effektiven Schutz und effizientes Management in Kooperation mit nationalen und regionalen Behörden sowie wissenschaftlichen Einrichtungen;
  • kooperiert international mit anderen Meeresgebieten in den Bereichen Schutz, Erhalt und Management;
  • bezieht die Öffentlichkeit durch Aufklärungsprogramme und Umweltbildung in den Schutz des Wattenmeeres ein;
  • sichert in den Bereichen natürliche und kulturelle Werte die nachhaltige Entwicklung der Wattenmeerregion.