Gebietsfremde Arten

Das Einbringen von gebietsfremden Arten durch den Menschen stellt eine ernsthafte Gefährdung der Umsetzung des grundlegenden Leitprinzips der Trilateralen Wattenmeerzusammenarbeit dar, nämlich „so weit wie möglich ein natürliches und sich selbst erhaltendes Ökosystem zu erreichen, in dem natürliche Prozesse ungestört ablaufen können“. Gebietsfremde Arten werden im Wattenmeergebiet sowohl in Lebensräumen im Meer als auch an Land beobachtet. Bisher gibt es jedoch noch keinen Nachweis dafür, dass einheimische Arten dadurch ausgerottet wurden. Dennoch gibt es gebietsfremde Arten, die potenziell invasiv werden und die Dominanzstrukturen, Lebensräume und trophischen Systeme des Wattenmeers verändern können. Ein Beispiel hierfür ist die Pazifische Auster (Magallanga gigas, früher bekannt unter der Bezeichnung Crassostrea gigas).

Das Monitoring im Wattenmeer erfolgt in Dänemark, Deutschland und den Niederlanden mittels nationaler Monitoringprogramme für gebietsfremde Arten. Diese decken hauptsächlich Arten des Makrobenthos ab, während Fische, Vögel sowie Zooplankton und Phytoplankton in der Regel nicht erfasst werden. Es gibt mehr als 50 internationale und regionale Übereinkommen, Verhaltenskodizes und sonstige Instrumente, die direkt oder indirekt mit der Ausbreitung von gebietsfremden Arten befasst sind. Einen umfassenden Managementplan, wie mit den in das Wattenmeer eingeführten gebietsfremden Arten umzugehen ist gibt es jedoch bis heute nicht.

Die trilaterale Zusammenarbeit unterstützt und intensiviert Bemühungen zur Harmonisierung von Ansätzen in den Bereichen Prävention, Management und Monitoring sowohl von aquatischen als auch von terrestrischen gebietsfremden Arten. Das Welterbekomitee hat bei der Aufnahme des Wattenmeers in die Welterbeliste 2009 die trilaterale Zusammenarbeit dazu angehalten, ein striktes Monitoringprogramm durchzuführen, um invasive Arten aus dem Ballastwasser und aus Aquakulturen zu bekämpfen und so den außergewöhnlichen universellen Wert der Weltnaturerbestätte zu sichern.

Erste Bemühungen wurden auf der 11. Trilaterale Regierungskonferenz 2010 in Sylt unternommen, wo sich die drei Wattenmeerstaaten darauf verständigten, eine gemeinsame Strategie zum Umgang mit gebietsfremden Arten in der Region auszuarbeiten. Diese Strategie wurde dann mit Hilfe einer 2012 eingerichteten Ad-hoc-Arbeitsgruppe zu gebietsfremden Arten (WG-AS) im Entwurf erarbeitet. Als nächstes wurde dann auf der 12. Trilateralen Regierungskonferenz in Tondern (Erklärung von Tondern, Abs. 35) 2012 vereinbart, diesen Entwurf eines strategischen Rahmens zu einem trilateralen Management- und Aktionsplan für den Umgang mit gebietsfremden Arten (MAPAS) weiterzuentwickeln. Der von der Arbeitsgruppe zu gebietsfremden Arten (WG-AS) hierzu ausgearbeitete Entwurf soll einen Überblick über bestehende gesetzliche Bestimmungen geben und wo dies möglich ist, geeignete trilaterale Maßnahmen vorschlagen. Die Bedeutung des Themas wurde durch einen kurzen Überblick über den zukünftigen MAPAS unterstrichen. Der Überblick ist als Anhang in die Erklärung von Leeuwarden (2018) aufgenommen worden, die von den Fachministern der drei Länder auf der 13. Trilateralen Regierungskonferenz in Leeuwarden im Mai unterzeichnet wurde.

Aufgrund der hohen Mobilität, insbesondere der aquatischen gebietsfremden Arten, ist eine zeitnahe Kommunikation und gegenseitige Information über (neue) Sichtungen, Verbreitungsmuster und mögliche Maßnahmen von zentraler Bedeutung. Diese Informationen müssen so schnell wie möglich weitergegeben werden. Aus diesem Grund wurde 2018 die Ad-hoc-Arbeitsgruppe gebietsfremde Arten (GW-AS) vom Wattenmeer-Ausschuss in eine permanente trilaterale Koordinierungsgruppe überführt. Sie soll den MAPAS fertig stellen und die Koordination der Anstrengungen für ein harmonisiertes trilaterales und dauerhaftes Monitoring-Programm speziell für gebietsfremde Arten übernehmen.

Die künftigen Aufgaben der trilateralen Koordinierungsgruppe Gebietsfremde Arten erstrecken sich u.a. darauf ein harmonisiertes Monitoring-Programm für gebietsfremde Arten im Wattenmeer zu erarbeiten und auf der Grundlage der nationalen Daten regelmäßig die Liste der gebietsfremden Arten im Wattenmeer fortzuschreiben. Außerdem wird eine Anlaufstelle eingerichtet, die dem gegenseitigen Austausch von wirksamen Maßnahmen zur Prävention, Bekämpfung und Beseitigung dienen soll, die in den Wattenmeerländern vorgenommen werden.

Gebietsfremde Arten, invasive gebietsfremde Arten

Gebietsfremde Arten sind Arten, Unterarten, und genetisch abgegrenzte Populationen, die außerhalb ihres aktuellen oder eines ehemaligen natürlichen Verbreitungsgebiets eingebracht wurden.

Einige Arten passen sich an ihre neue Umgebung an und werden invasiv indem sie für Ökosysteme und Ökosystemdienstleistungen der heimischen biologischen Vielfalt, für die Wirtschaft und für die menschliche Gesundheit eine Bedrohung darstellen oder sich nachteilig auf diese auswirken